FISG Regulierung der Abschlussprüfung

FISG Regulierung der Abschlussprüfung Auch im Bereich der Nichtprüfungsleistungen gibt es eine Reihe von Verschärfungen. 1 EU-APrVO in Bezug auf Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen wurde zurückgenommen. Diese Leistungen sind dem Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse nun verboten. Auch die Beantragung einer Ausnahme vom 70% Fee Cap ist nun nicht mehr möglich. Darüber hinaus gilt die …

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